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VERHALTENSREGELN

  • ab dem 11.04.2023 dürfen Sie unsere Praxis wieder ohne Maske besuchen.

  • Begleitpersonen werden wieder zugelassen, wenn es sinnvoll oder aus organisatorischen Gründen (z.B. fehlende Kinderbetreuung) notwendig ist. Also z.B.

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  1. Partner/Partnerin bei den drei geplanten Ultraschalluntersuchungen
    in der Schwangerschaft â€‹(12./13. SSW, ca. 20. SSW, ca. 30. SSW)

  2. Bei wichtigen Beratungsgesprächen z.B. bei einer Krebsdiagnose

  3. Begleitung einer hilfsbedürftigen Patientin

  4. Wenn ein Dolmetscher erforderlich ist

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  • Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände.

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um Warte- und Kontaktzeiten zu minimieren.

  • Bitte bestellen Sie Rezepte und Überweisungen telefonisch oder per E-Mail vor.

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